Wohl schon seit einigen Wochen verschickt Vodafone an Bestandskunden Briefe, in denen sie Preiserhöhungen für bestehende Verträge ankündigen. Man könne, wenn man nicht einverstanden sei, kündigen. Für Privatkunden kündigten die Verbraucherzentralen Sammelklagen gegen das Vorgehen an.

Heute bekamen auch wir ein solches Schreiben, in dem eine Preiserhöhung zum 1.7.2023 angekündigt wird. Wir haben einen Laufzeitvertrag, dessen Mindestvertragslaufzeit noch bis zum Anfang des Jahres 2024 läuft. Ein Sonderkündigungsrecht besteht damit nur, wenn die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist, dann ggf. gegen Leistung eines Schadenersatzes, welcher bei Preisänderungen regelmäßig die Höhe der Preisänderung sein wird.

Ein einseitiges Leistungsänderungsrecht ist bei einer Hauptleistungspflicht wie dem Preis auch nicht in AGB vereinbar.

Eigentlich gilt der Grundsatz: Verträge sind zu halten. Vodafone scheint der Ansicht zu sein, für sie gälten Sonderrechte.

Wir haben Vodafone angeschrieben und um eine schriftliche Bestätigung gebeten, dass Sie den Preis innerhalb der Vertragslaufzeit nicht erhöhen und Ihre Leistung vertragsgemäß erbringen werden. Wir sind gespannt ob sich Vodafone entsprechend äußert. Glücklicherweise gibt es in einem Rechtsstaat Möglichkeiten, gegen solche – m.A.n. dreisten Methoden – vorzugehen. Ärgerlich ist der damit verbundene Aufwand – vermutlich kalkuliert Vodafone genau hiermit: Wenn 80% der Kunden nicht gegen sie vorgehen, sind dies viele Millionen Euro Mehreinnahmen. Hier wünscht man sich manchmal das amerikanische Modell des Strafschadenersatzes, das das Risiko für Unternehmen merklich erhöhen und damit vielleicht auch solche Methoden begrenzen würde.

Dr.-Ing. Martin H. Ludwig

Von Dr. Martin H. Ludwig

Dr. Martin H. Ludwig ist Geschäftsführer der ima GmbH, leidenschaftlicher IT-ler und Datenschutzexperte. Wenn er Zeit findet, schreibt er über IT-Probleme oder -Besonderheiten im Blog.

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