In den Foren und Blogs (z.B. bei meetinx.de) mehren sich die Antworten deutscher Provider zu Kundenanfragen, bei denen die Kunden einen Wikileaks-Mirror betreiben möchten. Ein Mirror kopiert die Daten des Originalservers, damit diese weiterhin zur Verfügugn stehen, auch wenn der Originalserver ausfallen sollte.

Zwar ist es durchaus verständlich, dass Provider den Verkehr auf ihrer Infrastruktur aus Kostengründen gering halten möchten und sich aus diesen Gründen auch keiner Gefahr einer DOS-Attacke aussetzen möchten, trotzdem darf diese Motivation nicht dazu führen, dass Provider die in Deutschland grundgesetzliche geschützten Rechte einschränken.

Auf Grund der Vertragsfreiheit kann ein Provider gerne sagen, dass er mit einem Interessenten keine Geschäftsbeziehung aufbauen möchte. Eine Aussage der Hetzner Online AG „laut unseren AGB ist das Hosten von Content von Wikileaks nicht moeglich“ und der damit verbundenen Weigerung, das Hosten von Wikileak-Inhalt durch ihre – bestehenden – Kunden zu akzeptieren ist jedoch nicht akzeptabel. Zumal der verwiesene Passus der AGB „Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig.“ bei den ja schon anderweitig veröffentlichten Wikileaks-Inhalten nicht greifen wird.

Unangebracht ist auch die Aussage der BSB Service GmbH (Server4you, zitiert aus obigem Blogeintrag), zumindest dann, wenn es sich um bestehende Kunden handelt:  “vielen Dank für Ihre Anfrage. Es wird unsererseits ausdrücklich nicht erlaubt, einen Wikileaks-Mirror zu hosten. Vielen Dank.” … “bitte akzeptieren Sie, dass wir dieses nicht wünschen, wir werden dieses nicht näher begründen.”

Interessant ist in diesem Zusammenhang die von einem anderen Provider, der Domain Factory GmbH, eingeholte und veröffentlichte Stellungsnahme. Die Domain Factory GmbH würde einem Spiegelserver demnach nicht entgegen stehen.

Update (8.12.2010): Die Hetzner Online AG korrigiert ihre Ansicht und schreibt in einer Presseinformation:

„Hetzner Online überprüft keine Inhalte von Kundenwebsites und geht demnach auch nicht aktiv dagegen vor. Sollten Beschwerden von Internetnutzern oder Informationen von Dritten über Rechtsverletzungen eingehen, so werden wir diese Hinweise gemäß unseren Abuse-Policies wie gewohnt prüfen. Stellen wir eine Rechtsverletzung fest, so werden wir nach vorheriger Einzelfallprüfung entsprechend unseren AGB die nötigen Schritte einleiten.

Liegen uns richterliche Beschlüsse vor, so werden wir selbstverständlich den Anweisungen der Gerichte Folge leisten.“

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Dr.-Ing. Martin H. Ludwig

Von Dr. Martin H. Ludwig

Dr. Martin H. Ludwig ist Geschäftsführer der ima GmbH, leidenschaftlicher IT-ler und Datenschutzexperte. Wenn er Zeit findet, schreibt er über IT-Probleme oder -Besonderheiten im Blog.

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